Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.05.2017

Geschäftszahl

Ra 2017/22/0064

Rechtssatz

Der Rechtsanwalt muss gegenüber seinen Mitarbeitern (auch den juristischen) der ihm zumutbaren und nach der Sachlage gebotenen Überwachungspflicht nachkommen vergleiche B 5. November 2014, Ra 2014/18/0006).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017220064.L02