Verwaltungsgerichtshof
31.05.2017
Ra 2017/22/0064
Der Rechtsanwalt muss gegenüber seinen Mitarbeitern (auch den juristischen) der ihm zumutbaren und nach der Sachlage gebotenen Überwachungspflicht nachkommen vergleiche B 5. November 2014, Ra 2014/18/0006).
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017220064.L02