Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.06.2017

Geschäftszahl

Ra 2017/22/0037

Rechtssatz

Paragraph 11, Absatz 3, NAG 2005 ermöglicht die Erteilung eines Titels trotz des Vorliegens eines Hindernisses nach Paragraph 11, Absatz eins, Ziffer 5, NAG 2005. Die Frage, ob die Dauer des bisherigen Aufenthalts in den Behörden zurechenbaren überlangen Verzögerungen begründet ist, stellt ein gesetzliches Kriterium dar, das in der Abwägung nach Paragraph 11, Absatz 3, NAG 2005 zu berücksichtigen ist.