Verwaltungsgerichtshof
20.06.2017
Ro 2017/22/0008
Eine Bindungswirkung der Niederlassungsbehörde bezüglich des Vorliegens eines Studienerfolgsnachweises an die Entscheidung der Universität über die Zulassung zum ordentlichen Studium ist nicht gegeben.
ECLI:AT:VWGH:2017:RO2017220008.J02