Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.10.2017

Geschäftszahl

Ro 2017/22/0006

Rechtssatz

Bei der Prüfung des Vorliegens der universitätsrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen einerseits bzw. eines Studienerfolgsnachweises nach dem NAG 2005 andererseits handelt es sich um zwei voneinander zu unterscheidende Beurteilungen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2017:RO2017220006.J05