Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.10.2017

Geschäftszahl

Ro 2017/22/0006

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/22/0016 B 21. März 2017 RS 1

Stammrechtssatz

Die universitätsrechtliche Genehmigung der Verlängerung eines Vorstudienlehrgangs und somit die Zulassung zu einem weiteren Semester stellt - ungeachtet dessen, dass sie Anhaltspunkte für einen der Zulassung zugrunde liegenden Studienerfolg liefern kann -

für sich genommen noch keinen Nachweis über einen Studienerfolg in einem bestimmten (erforderlichen) Ausmaß dar vergleiche E 7. Dezember 2016, Ra 2016/22/0037).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2017:RO2017220006.J01