Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.06.2018

Geschäftszahl

Ra 2017/20/0521

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2012/09/0171 E 23. April 2013 RS 1

Stammrechtssatz

Wer einen Wiedereinsetzungsantrag auf das Verschulden einer Hilfsperson stützt, hat schon im Wiedereinsetzungsantrag durch ein substanziiertes Vorbringen darzulegen, aus welchen Gründen ihn selbst kein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden trifft, etwa dass und in welcher Weise der Wiedereinsetzungswerber die erforderliche Kontrolle ausgeübt hat vergleiche E 27. Februar 1996, 95/08/0259; E 15. Oktober 2009, 2008/09/0225).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017200521.L05