Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.09.2017

Geschäftszahl

Ra 2017/20/0282

Rechtssatz

Eine unzulässige antizipierende Beweiswürdigung liegt dann vor, wenn ein vermutetes Ergebnis noch nicht aufgenommener Beweise vorweggenommen wird.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017200282.L02