Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.11.2017

Geschäftszahl

Fr 2017/20/0057

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Fr 2015/20/0041 B 6. Oktober 2015 RS 1

Stammrechtssatz

War der Antragsteller von der Entrichtung der Eingabengebühr im Rahmen der Verfahrenshilfe befreit, war das Begehren, das auf den Ersatz der Eingabengebühr abzielt, abzuweisen.