Verwaltungsgerichtshof
30.05.2017
Ra 2017/19/0113
Der Fremde ist gesetzlich nicht verpflichtet, der mit der Besorgung der Rechtsberatung betrauten juristischen Person Vollmacht für seine Vertretung zu erteilen. Es steht ihm frei, (auch) andere Personen mit seiner Vertretung zu betrauen.
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017190113.L08