Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.12.2018

Geschäftszahl

Ro 2017/19/0002

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2014/07/0071 B 24. November 2016 RS 1

Stammrechtssatz

Mit dem bloßen Hinweis des VwG auf fehlende Rechtsprechung des VwGH zu einer näher bezeichneten Verwaltungsvorschrift wird nicht dargelegt, dass eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vom VwGH im Rahmen der Entscheidung über die Revision zu lösen wäre vergleiche B 21. Jänner 2015, Ro 2014/04/0074).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RO2017190002.J01