Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.02.2018

Geschäftszahl

Ra 2017/18/0357

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/18/0301 E 23. Jänner 2018 RS 3

Stammrechtssatz

In der Rechtsprechung des VwGH ist keine (Mindest-)Dauer festgelegt worden, während derer eine Asylwerberin einen "westlichorientierten" Lebensstil gelebt haben muss, um davon ausgehen zu können, dass dieser ein wesentlicher Bestandteil ihrer Identität geworden ist. Diese Beurteilung erfordert stets eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

Ra 2017/18/0358

Ra 2017/18/0359

Ra 2017/18/0362

Ra 2017/18/0361

Ra 2017/18/0360

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017180357.L04