Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.12.2017

Geschäftszahl

Ra 2017/18/0260

Rechtssatz

Zwar unterliegt auch der Bericht eines "Vertrauensanwalts" der freien Beweiswürdigung vergleiche VwGH 15.12.2015, Ra 2015/18/0100), dennoch erweist es sich unzureichend, wenn das Gericht im Revisionsfall angesichts von Einwänden gegen die Qualität des von Amts wegen im Wege der Staatendokumentation eingeholten Berichts diesen schlichtweg "nicht heranzieht" und in der Folge von der Nichtexistenz der Zeitschrift, für welche die Revisionswerberin tätig gewesen sei soll, ausgeht, obwohl der "Vertrauensanwalt" gerade dieses zentrale Element des Fluchtvorbringens der Revisionswerberin bestätigt hat. In einem solchen Fall wäre das BVwG vielmehr grundsätzlich gehalten gewesen, durch weitergehende Erhebungen als die von ihm durchgeführten Internetrecherchen (Verweis auf Wikipedia-Eintrag über die Zeitungen und Journale der Demokratischen Republik Kongo) wie insbesondere durch eine erneute oder ergänzende Anfrage an die Staatendokumentation zu versuchen, die Existenz der Zeitschrift erneut zu überprüfen, wenn es die erhaltene Anfragebeantwortung der Staatendokumentation für nicht ausreichend hält. Vor diesem Hintergrund wurde der entscheidungswesentliche Sachverhalt im gegenständlichen Revisionsverfahren in einem wesentlichen Punkt nicht genügend erhoben.