Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.08.2018

Geschäftszahl

Ra 2017/17/0886

Rechtssatz

Es ist nicht zu beanstanden, dass das Verwaltungsgericht den Spruch des Straferkenntnisses dahin konkretisierte, dass der Beschuldigte "als handelsrechtlicher Geschäftsführer" vertretungsbefugtes Organ der GmbH war.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017170886.L02