Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.11.2018

Geschäftszahl

Ra 2017/17/0576

Rechtssatz

Bei der Beurteilung des Vorliegens von Eingriffsgegenständen kommt es auf den Umstand, ob mit diesen Gegenständen tatsächlich gleichzeitig oder abwechselnd gespielt wurde, nicht an.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017170576.L02