Verwaltungsgerichtshof
26.11.2018
Ra 2017/17/0576
Bei der Beurteilung des Vorliegens von Eingriffsgegenständen kommt es auf den Umstand, ob mit diesen Gegenständen tatsächlich gleichzeitig oder abwechselnd gespielt wurde, nicht an.
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017170576.L02