Verwaltungsgerichtshof
05.07.2017
Ra 2017/17/0466
GRS wie Ra 2016/17/0274 B 7. September 2016 RS 1
Nichtstattgebung - Übertretung nach dem Glücksspielgesetz - Der vorliegende Antrag nach Paragraph 30, Absatz 2, VwGG lässt mangels Darlegung der konkreten Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Revisionswerbers die Beurteilung nicht zu, dass für ihn mit dem Vollzug des angefochtenen Straferkenntnisses tatsächlich ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Angabe der Höhe der im vorliegenden Fall verhängten Geldstrafe für sich allein ist keine ausreichende Begründung vergleiche VwGH vom 8. August 2014, Ra 2014/09/0005).