Verwaltungsgerichtshof
19.12.2017
Ra 2017/16/0091
Für die Einbeziehung des Wertes einer Verpflichtung in die Bemessungsgrundlage nach Paragraph 33, TP 5 GebG ist nicht entscheidend, dass diese Verpflichtung gegenüber dem Bestandgeber selbst zu erbringen ist, wesentlich ist, dass ein wirtschaftlicher Zusammenhang zur Überlassung der Bestandssache besteht vergleiche VwGH 25.10.2006, 2006/16/0111, VwSlg 8177 F/2006).