Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.05.2017

Geschäftszahl

Ra 2017/16/0066

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2014/07/0031 E 23. Oktober 2014 RS 3

Stammrechtssatz

Ein Qualitätssicherungssystem gemäß Paragraph 3, Absatz eins a, Ziffer 6, ALSAG 1989 umfasst - generell gesprochen - eine Aufbauorganisation, Verantwortlichkeiten, Abläufe, Verfahren und Mittel zur Verwirklichung des Ziels der Garantie gleichbleibender Qualität. Darüber hinaus beinhaltet ein Qualitätssicherungssystem auch Vorgaben zur Eingangskontrolle, zur Eigen- und Fremdüberwachung, zu Aufzeichnungspflichten sowie gegebenenfalls zur Kennzeichnung als Information für Anwender.