Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.11.2017

Geschäftszahl

Ra 2017/16/0037

Rechtssatz

Es kann sowohl der Anmelder selbst, aber auch der vom Anmelder indirekt Vertretene den Tatbestand des Artikel 6, Absatz 3, UStG 1994 erfüllen und die anschließende innergemeinschaftliche Lieferung ausführen vergleiche VwGH 28.3.2014, 2012/16/0009).

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

Ra 2017/16/0038 E 21. November 2017