Verwaltungsgerichtshof
30.04.2019
Ra 2017/15/0071
GRS wie 99/14/0109 E 28. Mai 2002 VwSlg 7718 F/2002 RS 7
Die Verschaffung der umfassenden wirtschaftlichen Sachherrschaft am Leasinggut ist der Verschaffung der Verfügungsmacht im Sinne einer endgültigen Zuwendung des wirtschaftlichen Gehaltes des Leasinggutes gleichzuhalten. Liegt daher in der Übergabe des Leasinggutes vom Leasinggeber an den Leasingnehmer die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums, stellt dieser Vorgang umsatzsteuerlich eine Lieferung dar.
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2017150071.L02