Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.04.2019

Geschäftszahl

Ra 2017/15/0071

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/14/0109 E 28. Mai 2002 VwSlg 7718 F/2002 RS 7

Stammrechtssatz

Die Verschaffung der umfassenden wirtschaftlichen Sachherrschaft am Leasinggut ist der Verschaffung der Verfügungsmacht im Sinne einer endgültigen Zuwendung des wirtschaftlichen Gehaltes des Leasinggutes gleichzuhalten. Liegt daher in der Übergabe des Leasinggutes vom Leasinggeber an den Leasingnehmer die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums, stellt dieser Vorgang umsatzsteuerlich eine Lieferung dar.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2017150071.L02