Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.02.2018

Geschäftszahl

Ra 2017/15/0054

Rechtssatz

Wirtschaftsgüter, die weder zum notwendigen Privatvermögen, noch zum notwendigen Betriebsvermögen gehören, stellen im Bereich der Gewinnermittlung nach Paragraph 5, EStG 1988 gewillkürtes Betriebsvermögen dar, wenn der Steuerpflichtige seinen Entschluss, die Wirtschaftsgüter als gewillkürtes Betriebsvermögen zu behandeln, durch entsprechende buchmäßige Behandlung dokumentiert vergleiche VwGH 27.6.2013, 2010/15/0205, und 17.1.1995, 94/14/0077).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017150054.L01