Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.06.2021

Geschäftszahl

Ro 2017/15/0035

Beachte

Vorabentscheidungsverfahren:

* Vorabentscheidungsantrag:

Ro 2017/15/0035 B 24.10.2019

* EuGH-Entscheidung:

EU 2019/0005

Rechtssatz

Das österreichische materielle Abgabenrecht kennt im Bereich der Umsatzsteuer keine spezifische Verzugszinsenpflicht, mit der im Sinne der Rechtsprechung des EuGH die finanziellen Verluste durch die fehlende Verfügbarkeit der Geldbeträge durch eine Zinszahlung ausgeglichen würden. Auch das österreichische Abgabenverfahrensrecht sieht keine allgemeine Verzinsung von Abgabenschulden oder Abgabengutschriften vor. Allerdings enthält die BAO für mehrere konkret definierte Tatbestände sehr wohl Zinsfolgen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RO2017150035.J05