Verwaltungsgerichtshof
30.06.2021
Ro 2017/15/0035
Vorabentscheidungsverfahren:
* Vorabentscheidungsantrag:
Ro 2017/15/0035 B 24.10.2019
* EuGH-Entscheidung:
EU 2019/0005
Das österreichische materielle Abgabenrecht kennt im Bereich der Umsatzsteuer keine spezifische Verzugszinsenpflicht, mit der im Sinne der Rechtsprechung des EuGH die finanziellen Verluste durch die fehlende Verfügbarkeit der Geldbeträge durch eine Zinszahlung ausgeglichen würden. Auch das österreichische Abgabenverfahrensrecht sieht keine allgemeine Verzinsung von Abgabenschulden oder Abgabengutschriften vor. Allerdings enthält die BAO für mehrere konkret definierte Tatbestände sehr wohl Zinsfolgen.
ECLI:AT:VWGH:2021:RO2017150035.J05