Verwaltungsgerichtshof
02.07.2018
Ra 2017/12/0132
Die als Richtverwendungen bezeichneten Arbeitsplätze sind mit dem "versteinerten" Inhalt maßgebend, der den betreffenden Bestimmungen des Richtverwendungskatalogs der Anlage 1 zum BDG zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens zukam vergleiche beispielsweise VwGH 21.02.2001, 94/12/0048).
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017120132.L02