Verwaltungsgerichtshof
09.05.2018
Ra 2017/12/0076
Die Frage, ob ein Sachverständiger in einem bestimmten Verfahren als befangen anzusehen ist, stellt keine grundsätzliche, sondern eine einzelfallbezogene Rechtsfrage dar, welche die Zulässigkeit einer Revision jedenfalls dann nicht zu begründen vermag, wenn das VwG diese Frage vertretbar gelöst hat vergleiche VwGH 17.5.2017, Ra 2017/02/0095).
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017120076.L01