Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.05.2018

Geschäftszahl

Ra 2017/12/0076

Rechtssatz

Die Frage, ob ein Sachverständiger in einem bestimmten Verfahren als befangen anzusehen ist, stellt keine grundsätzliche, sondern eine einzelfallbezogene Rechtsfrage dar, welche die Zulässigkeit einer Revision jedenfalls dann nicht zu begründen vermag, wenn das VwG diese Frage vertretbar gelöst hat vergleiche VwGH 17.5.2017, Ra 2017/02/0095).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017120076.L01