Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.10.2017

Geschäftszahl

Ro 2017/12/0014

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2015/08/0145 E 14. September 2016 RS 1

Stammrechtssatz

Das Rechtsmittel, über welches das Verwaltungsgericht zu entscheiden hat, bleibt im Fall eines zulässigen Vorlageantrages dennoch die Beschwerde. Der Vorlageantrag richtet sich nach dem VwGVG nämlich (nur) darauf, dass die Beschwerde dem Verwaltungsgericht vorgelegt wird.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2017:RO2017120014.J03