Verwaltungsgerichtshof
25.10.2017
Ro 2017/12/0014
GRS wie Ra 2015/08/0145 E 14. September 2016 RS 1
Das Rechtsmittel, über welches das Verwaltungsgericht zu entscheiden hat, bleibt im Fall eines zulässigen Vorlageantrages dennoch die Beschwerde. Der Vorlageantrag richtet sich nach dem VwGVG nämlich (nur) darauf, dass die Beschwerde dem Verwaltungsgericht vorgelegt wird.
ECLI:AT:VWGH:2017:RO2017120014.J03