Verwaltungsgerichtshof
04.04.2019
Ra 2017/11/0302
Besprechung in:
ZVR 1a/2023 Kritik an Rsp VwGH 4.4.2019, Ra 2017/11/0302 Klassische Automobile im österreichischen Recht;
Aus der mit der 19. KFG-Novelle, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 103 aus 1997,, eingeführten Legaldefinition des historischen Kraftfahrzeugs (Paragraph 2, Ziffer 43,) lässt sich zwar schon dem Wortlaut nach entnehmen, dass ein Kraftfahrzeug, soll es als historisches Kraftfahrzeug gelten, in einem näher zu bestimmenden Maß erhaltungswürdig sein muss. Die Legaldefinition gibt aber selbst keine näheren Anhaltspunkte für die Kriterien für Erhaltungswürdigkeit, ebensowenig der mit derselben Novelle eingeführte Paragraph 34, Absatz eins a, KFG 1967, der Ausnahmegenehmigungen für historische Kraftfahrzeuge ermöglicht und auf den Erhaltungszustand abstellt. Auch die Gesetzesmaterialien Regierungsvorlage 712 Blg NR 20. GP, 32ff) bieten hiefür keinen Aufschluss. Für die Rekonstruktion des Begriffsverständnisses, das der Gesetzgeber von "erhaltungswürdig" bzw. "Erhaltungswürdigkeit" hatte, kann - freilich nur als Auslegungshilfsmittel - auf jenes Verständnis dieser Begriffe zurückgegriffen werden, das sich aus im Zeitpunkt der Gesetzwerdung der 19. KFG-Novelle, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 103 aus 1997,, existierenden untergesetzlichen Vorschriften ergibt. Es besteht kein Einwand dagegen, dafür auch einschlägige Erlässe heranzuziehen.
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2017110302.L00