Verwaltungsgerichtshof
10.09.2019
Ra 2017/11/0039
In die Beurteilung, ob der Revisionswerber sozial abgesichert ist (und ihm daher die Kündigung eher zugemutet werden kann), haben sämtliche finanzielle Aspekte einzufließen. Dass eine Unfallrente zur sozialen Absicherung des Verunfallten dient, ist dieser immanent. Ihr Zweck ist gerade der Ausgleich des durch die Schadenszufügung verminderten oder nur unter erschwerten Voraussetzungen erzielbaren Erwerbseinkommens vergleiche etwa OGH 19.11.2015, 2Ob207/14a).
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2017110039.L05