Verwaltungsgerichtshof
22.02.2017
Ra 2017/10/0010
Es bestehen keine Bedenken gegen die Anrechnung entsprechender Unterhaltsleistungen des Ehegatten bei der Bemessung der Eigenleistung des Hilfsbedürftigen vergleiche E 14. Dezember 2012, 2008/10/0302; E 14. Juli 2011, 2010/10/0247; Kosten der psychiatrischen Sonderpflege bzw. der Unterbringung in einer Förderwerkstätte stellen einen krankheitsbedingten Sonderbedarf bzw. eine Unterhaltsverpflichtung gemäß Paragraph 94, Absatz 2, ABGB selbst für den Fall dar, dass der Ehegatte ein geringeres Einkommen als der hilfsbedürftige Ehepartner bezieht).