Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.04.2017

Geschäftszahl

Ra 2017/09/0012

Rechtssatz

Das bloße Tragen einer Schürze kann für sich genommen - jedenfalls im Bereich eines Markts - noch nicht ohne Weiteres als ausreichendes Indiz für das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses angesehen werden.