Verwaltungsgerichtshof
19.12.2017
Ro 2017/08/0010
Nur in Bezug auf Gutachten kann nicht von einer strikten Bindungswirkung, sondern bloß von einer Verpflichtung zur vorrangigen Heranziehung im Verfahren nach dem AlVG ausgegangen werden vergleiche dazu etwa VwGH 14.3.2013, 2012/08/0311, VwSlg 18592 A/2013).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ro 2017/08/0015