Verwaltungsgerichtshof
19.12.2017
Ro 2017/08/0010
Dass das AMS nach Paragraph 8, Absatz 3, AlVG Bescheide der Pensionsversicherungsträger und Gutachten des Kompetenzzentrums Begutachtung der Pensionsversicherungsanstalt zur Beurteilung der Arbeitsfähigkeit "anzuerkennen und seiner weiteren Tätigkeit zu Grunde zu legen" hat, kann - in Verbindung mit der tatbestandsmäßigen Anknüpfung in Paragraph 8, Absatz eins, AlVG - in Bezug auf rechtskräftige Bescheide und Gerichtsurteile nur bedeuten, dass ihre Rechtskraftwirkung zu beachten ist, die nach allgemeinen Grundsätzen durch den Inhalt des Spruchs bestimmt wird vergleiche dazu Hengstschläger/Leeb, AVG Paragraph 38, Rz 24).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ro 2017/08/0015