Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.12.2017

Geschäftszahl

Ro 2017/08/0010

Rechtssatz

Es gibt nach dem ASVG auch die Möglichkeit, bei Verneinung der dauernden Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit eine bloß vorübergehende Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit festzustellen. Auch eine solche vorübergehende Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit bewirkt - solange sie vorliegt - Arbeitsunfähigkeit im Sinn des Paragraph 8, AlVG, und eine diesbezügliche rechtskräftige Feststellung durch den Pensionsversicherungsträger oder das Gericht ist im Verfahren nach Paragraph 8, AlVG ebenfalls bindend.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

Ro 2017/08/0015