Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.01.2018

Geschäftszahl

Ra 2017/07/0134

Rechtssatz

Ein Übereinkommen, das die Gestattung der Nutzung des Grundeigentums beinhaltet und darüber hinaus weitere detaillierte Vereinbarungen enthält, enthebt die Wasserrechtsbehörde der Verpflichtung, über die ansonsten noch zu klärende Frage der Einräumung eines Zwangsrechtes zu entscheiden vergleiche VwGH 8.4.1997, 96/07/0195).