Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.01.2018

Geschäftszahl

Ra 2017/07/0134

Rechtssatz

Eine wasserrechtliche Bewilligung ist auch dann zu erteilen, wenn zwar kein beurkundungsfähiges Übereinkommen vorliegt, sich der Konsenswerber aber mit dem Inhaber des der Verwirklichung des Projektes entgegenstehenden Rechts geeinigt hat vergleiche VwGH 12.2.1991, 90/07/0090; 24.5.2012, 2010/07/0184; VwGH 11.2.1965, 1339/64).