Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.01.2018

Geschäftszahl

Ra 2017/07/0134

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2013/07/0161 E 28. Juli 2016 RS 1

Stammrechtssatz

Im Kollaudierungsverfahren ist zu prüfen, ob die Anlagen dem Bewilligungsbescheid entsprechend ausgeführt, die Bedingungen und Auflagen des Bewilligungsbescheides erfüllt worden und ob allenfalls vorliegende Abweichungen vom bewilligten Projekt geringfügig sind und - wenn sie weder öffentlichen Interessen noch Rechten Dritten nachteilig sind - nachträglich genehmigt werden können oder beseitigt werden müssen vergleiche E 25. Juni 2009, 2007/07/0050 = VwSlg. 17716 A/2009).