Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.03.2018

Geschäftszahl

Ra 2017/07/0096

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2017/07/0097

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

Ra 2017/07/0094 E 28.03.2018

Rechtssatz

Wenn Teilaspekte der Interessen der Fischereiberechtigten auch als öffentliche Interessen am Gewässerschutz im Verfahren angesehen werden können, führt dieser Umstand nicht dazu, dass als Folge dieser "geringfügigen Überschneidung" der Interessen die Rechte der Fischereiberechtigen untergingen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017070096.L04.1