Verwaltungsgerichtshof
28.03.2018
Ra 2017/07/0096
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2017/07/0097
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ra 2017/07/0094 E 28.03.2018
Wenn Teilaspekte der Interessen der Fischereiberechtigten auch als öffentliche Interessen am Gewässerschutz im Verfahren angesehen werden können, führt dieser Umstand nicht dazu, dass als Folge dieser "geringfügigen Überschneidung" der Interessen die Rechte der Fischereiberechtigen untergingen.
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017070096.L04.1