Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.10.2017

Geschäftszahl

Ra 2017/07/0080

Rechtssatz

Die (durch ein Düngeverbot) beeinträchtigte landwirtschaftliche Nutzbarkeit eines 20 m breiten Streifens des Grundstückes des Revisionswerbers stellt keinen projektgemäß vorgesehenen Eingriff in die Substanz des Grundeigentums dar vergleiche VwGH 29.9.2016, Ra 2016/07/0057).