Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.11.2017

Geschäftszahl

Ra 2017/07/0076

Rechtssatz

Das unter dem Titel "Revisionspunkte" in der Revision erstattete Vorbringen, der angefochtene Beschluss des VwG leide an Rechtswidrigkeit des Inhalts, stellt keine Bezeichnung eines Rechts dar, in dem der Revisionswerber verletzt zu sein behauptet vergleiche VwGH 11.8.2017, Ro 2017/10/0021).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017070076.L03