Verwaltungsgerichtshof
16.11.2017
Ra 2017/07/0076
Das unter dem Titel "Revisionspunkte" in der Revision erstattete Vorbringen, der angefochtene Beschluss des VwG leide an Rechtswidrigkeit des Inhalts, stellt keine Bezeichnung eines Rechts dar, in dem der Revisionswerber verletzt zu sein behauptet vergleiche VwGH 11.8.2017, Ro 2017/10/0021).
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017070076.L03