Verwaltungsgerichtshof
27.04.2017
Ro 2017/07/0007
Um die Unschlüssigkeit des Gutachtens darzulegen, ist es notwendig, konkret und mit näherer Begründung darzulegen, worin die Unschlüssigkeit eines Gutachtens liegen soll vergleiche E 5. Oktober 2016, Ro 2014/06/0044).
ECLI:AT:VWGH:2017:RO2017070007.J09