Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.04.2017

Geschäftszahl

Ro 2017/07/0007

Rechtssatz

Für die vorübergehende Inanspruchnahme von fremden Grundstücken zur Ausführung und Erhaltung von Wasserbauten sieht Paragraph 72, Absatz eins, Litera b, WRG 1959 eine Legalservitut vor, die eine Benutzung benachbarter Grundstücke ohne Zustimmung des betroffenen Grundeigentümers und ohne wasserrechtliches Verfahren ermöglicht vergleiche E 17. Dezember 2009, 2007/07/0008).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2017:RO2017070007.J02