Verwaltungsgerichtshof
25.01.2018
Ra 2017/06/0251
Es ist nicht erkennbar, inwiefern der Revisionswerber als österreichischer Staatsbürger durch die unterschiedslos auf österreichische Staatsbürger und Staatsbürger anderer Mitgliedstaaten anwendbaren Bestimmungen des Paragraph 16, Vlbg RPG 1996 einer Schlechterstellung im Hinblick auf die Grundfreiheiten gegenüber anderen EU-Bürgern ausgesetzt ist vergleiche VwGH 19.12.2017, Ra 2016/06/0082, Rn 17 ff).