Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.05.2017

Geschäftszahl

Ra 2017/06/0031

Rechtssatz

Paragraph 8, Vlbg BauG 2001 verleiht keinen allgemeinen Immissionsschutz. Die Frage der Einhaltung der Baunutzungszahl betrifft daher keine subjektiven Rechte der Nachbarn.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

Ra 2017/06/0066