Verwaltungsgerichtshof
27.11.2019
Ra 2017/05/0213
Der Gesetzgeber ist nach den Erläuterungen der Regierungsvorlage zur AWG-Novelle 2010, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 9 aus 2011,, klar davon ausgegangen, dass das in Abfallbehandlungsanlagen anfallende Abwasser, das in der Behandlungsanlage abgeleitet oder gesammelt wird, "Teil der Abfallbehandlungsanlage z.B. Anlage zur Behandlung von Niederschlagswässern im Rahmen einer Abfallbehandlungsanlage", ist vergleiche Regierungsvorlage 1005 BlgNR 24. Gesetzgebungsperiode 17).
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2017050213.L02