Verwaltungsgerichtshof
23.05.2017
Ra 2017/05/0082
Die Anhängigkeit eines Bauansuchens steht der Erteilung eines Abbruchauftrages nach Paragraph 35, Absatz 2, Ziffer 2, NÖ BauO 2014 nicht entgegen. Es kommt dabei auch nicht darauf an, ob ein gestelltes Bauansuchen Aussicht darauf hat, bewilligt zu werden.