Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.05.2017

Geschäftszahl

Ra 2017/05/0082

Rechtssatz

Die Anhängigkeit eines Bauansuchens steht der Erteilung eines Abbruchauftrages nach Paragraph 35, Absatz 2, Ziffer 2, NÖ BauO 2014 nicht entgegen. Es kommt dabei auch nicht darauf an, ob ein gestelltes Bauansuchen Aussicht darauf hat, bewilligt zu werden.