Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.05.2017

Geschäftszahl

Ra 2017/05/0074

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2014/21/0055 B 19. Februar 2015 RS 2

Stammrechtssatz

Eine grundsätzliche Rechtsfrage liegt nicht vor, wenn die in der Revision aufgeworfene Frage durch die - zu früheren Rechtslagen ergangene und auf die aktuelle Rechtslage übertragbare - Rsp des VwGH bereits geklärt wurde.