Verwaltungsgerichtshof
23.05.2017
Ra 2017/05/0074
GRS wie Ra 2014/21/0055 B 19. Februar 2015 RS 2
Eine grundsätzliche Rechtsfrage liegt nicht vor, wenn die in der Revision aufgeworfene Frage durch die - zu früheren Rechtslagen ergangene und auf die aktuelle Rechtslage übertragbare - Rsp des VwGH bereits geklärt wurde.