Verwaltungsgerichtshof
21.12.2017
Ra 2017/03/0089
GRS wie Ra 2016/02/0189 E 24. Oktober 2016 RS 4
Die Tatumschreibung hat so präzise zu sein, dass der Beschuldigte seine Verteidigungsrechte wahren kann und er nicht der Gefahr einer Doppelbestrafung ausgesetzt ist vergleiche B 2. September 2015, Ra 2015/02/0143).