Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.12.2017

Geschäftszahl

Ra 2017/03/0089

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2016/02/0189 E 24. Oktober 2016 RS 4

Stammrechtssatz

Die Tatumschreibung hat so präzise zu sein, dass der Beschuldigte seine Verteidigungsrechte wahren kann und er nicht der Gefahr einer Doppelbestrafung ausgesetzt ist vergleiche B 2. September 2015, Ra 2015/02/0143).