Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.02.2018

Geschäftszahl

Ro 2017/03/0025

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/03/0066 B 28. Juni 2017 RS 2

Stammrechtssatz

Es ist unmaßgeblich, in welchen Bereichen die Ursachen für den Verlust der Vertrauenswürdigkeit des Sachverständigen gelegen sind, weil es nur darauf ankommt, ob das erforderliche Maß an Vertrauenswürdigkeit dem Sachverständigen überhaupt zukommt oder nicht. Es kann daher auch ein Verhalten, das nicht im Zusammenhang mit der Sachverständigentätigkeit steht, den Entziehungsgrund der mangelnden Vertrauenswürdigkeit begründen vergleiche etwa VwGH vom 6. Juli 1999, 99/10/0090, mit weiteren Nachweisen).