Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.01.2017

Geschäftszahl

2017/03/0001

Rechtssatz

Nicht nur - wie in Paragraph 28, Absatz 3, VwGG normiert - im Fall einer außerordentlichen, sondern auch bei einer vom VwG zugelassenen - ordentlichen - Revision ist von der revisionswerbenden Partei aber bezüglich jeder von ihr - hinausgehend über die Zulässigkeitsbegründung des VwG - als von grundsätzlicher Bedeutung qualifizierten Rechtsfrage konkret und auf dem Boden der Rechtsprechung des VwGH aufzuzeigen, warum der VwGH diese Rechtsfrage als solche von grundsätzlicher Bedeutung zu behandeln hätte.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2017:2017030001.X06