Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.03.2018

Geschäftszahl

Ra 2017/02/0265

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2004/11/0028 E 28. Juni 2005 RS 4

Stammrechtssatz

Zu einem fortgesetzten Delikt können nur einzelne Verstöße gegen eine bestimmte Rechtsvorschrift zusammengefasst werden, nicht aber auch Verstöße gegen verschiedene Vorschriften (Hinweis E 24. Februar 1998, 97/11/0188).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017020265.L02