Verwaltungsgerichtshof
09.10.2017
Ra 2017/02/0138
Es ist nicht erforderlich, einen geprüften Fahrzeuglenker über die Rechtsfolgen einer allfälligen Verweigerung der Atemluftprobe zu belehren, da ihm die Bestimmungen der StVO 1960 bekannt sein müssen vergleiche VwGH 23.5.2006, 2006/02/0039).
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017020138.L05