Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.10.2017

Geschäftszahl

Ra 2017/02/0138

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2011/02/0234 E 23. März 2012 RS 1

Stammrechtssatz

Auf Grund einer Messung mit dem Vortestgerät kann lediglich auf den Verdacht einer Beeinträchtigung durch Alkohol geschlossen werden (Hinweis E 16. Dezember 2008, 2008/11/0134), während nur eine Messung mit dem Alkomaten zu einem im Verwaltungsstrafverfahren verwertbaren Ergebnis führen kann.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017020138.L03